Kontrollverfahren mit dem Staat
In Ihrem Unternehmertum stehen Sie möglicherweise vor einer Inspektion oder Kontrolle durch eine staatliche Behörde. Die Ergebnisse solcher Handlungen können sich dann auf Ihr Unternehmen, Ihre Reputation und oft sogar auf Ihre zukünftige Ausrichtung oder Zukunft auswirken.
In diesem Verfahren benötigen Sie unbedingt einen Anwalt, der:
- während der Inspektion die Handlung der staatlichen Behörde kontrolliert;
- den Einspruch im Inspektionsprozess (Einspruch gegen das Protokoll) erhebt;
- beurteilen kann, ob es notwendig ist, eine Klage gegen das Protokoll über die Ergebnisse der Inspektion selbst zu erheben;
- nach der Verhängung der Geldbuße eine qualifizierte Berufung schreibt, in der er sich nicht nur mit der Straftat selbst befasst, sondern auch Fehler verfahrenstechnischer Natur beim staatlichen Organ feststellen kann.
- beim Gericht, falls erforderlich, eine Klage oder beim Obersten Gerichtshof eine Kassationsbeschwerde einreicht.
Unsere Erfahrungen umfassen besonders die Vertretung in Handlungen mit:
- Arbeitsaufsichtsbehörden und der Nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde (illegale Beschäftigung, Verstoß gegen Arbeitsvorschriften),
- dem Gewerbeamt (Widerruf der Gewerbelizenz),
- der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (geschützte Werkstätte),
- dem Finanzministerium (Umgang mit Staatshaushaltsmitteln und EU-Mitteln),
- der Regulierungsbehörde für elektronische Kommunikation und Postdienste (unaufgeforderte Kommunikation),
- der Slowakischen Handelsinspektion,
- der Antimonopolbehörde (Preiskartell).
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kontaktieren Sie unbedingt einen Anwalt. Das Arbeitsinspektionsbericht stellt fest, dass Sie gegen die gesetzliche Verpflichtung verstoßen haben. Es ist ein grundlegendes Dokument, auf dem das gesamte weitere Verfahren beruht. Das Protokoll selbst kann Verpflichtungen (sogenannte Maßnahmen) enthalten, die die Arbeitsaufsichtsbehörde Ihnen auferlegt hat, um den unrichtigen Status zu korrigieren. Mit Akzeptanz der Maßnahmen hängt hauptsächlich die Notwendigkeit, die Mängel in bestehenden Prozessen zu beseitigen, neue Prozesse einzurichten oder eine spezifische gesetzliche (möglicherweise neue) Regelung zu untersuchen und umzusetzen. Bei all dem hilft Ihnen ein Anwalt gerne weiter.
Wenn Sie mit den im Protokoll festgehaltenen Maßnahmen nicht einverstanden sind, müssen Sie unverzüglich Einspruch (oder Verwaltungsklage) erheben. Die Unterlassung relevanter Verteidigung gegen das Protokoll kann Ihren Misserfolg in gesamtem Verfahren bedeuten.
Die Beseitigung der Mängel muss jedoch den Prozess nicht beenden. Es ist wahrscheinlich, dass Sie wegen Verstoßes gegen Ihre Pflichten mit einer Geldstrafe belegt werden, selbst wenn Sie die Mängel bereits behoben haben. Es ist nützlich, den Bescheid über die Verhängung einer Geldbuße von einem Anwalt prüfen zu lassen, der beurteilt, ob die Verwaltungsbehörde den Bescheid nicht nur richtig formulierte, sondern auch ob sie die Höhe der Geldbuße ordnungsgemäß begründete und ob sie im Verfahren Ihre Rechte respektierte.
Die Entscheidung, ob die verhängte Geldbuße zu zahlen ist oder nicht, kann von verschiedenen Faktoren abhängen – von ihrer Höhe, der Art der Verpflichtung, gegen die verstoßen wurde, aber auch von der Berücksichtigung des Schutzes des guten Rufs, der durch die Feststellung eines Verstoßes beeinträchtigt werden kann.
Wenn Sie sich entscheiden, sich gegen den Bescheid zu verteidigen, stehen Ihnen folgende Rechtsmittel zur Verfügung: Berufung gegen den Bescheid, wenn die Berufung zurückgewiesen wurde, die Klage beim Verwaltungsgericht und anschließend die Kassationsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof der SR.
In jedem Fall empfehlen wir, sich an einen Anwalt zu wenden, wenn Sie mit einer Geldstrafe für sog. illegale Beschäftigung belegt wurden. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Geldstrafe ist nicht die einzige Folge des mutmaßlichen Verstoßes gegen das Verbot der illegalen Beschäftigung. Ein Unternehmen, das wegen illegaler Beschäftigung mit einer Geldstrafe belegt wurde, darf drei Jahre lang nicht an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen oder staatliche Zuschüsse annehmen. Dies kann sich erheblich negativ auf Ihr Wirtschaftsergebnis auswirken. Sollte es zum wiederholten Verstoß gegen das Verbot der illegalen Beschäftigung kommen, ist das Gewerbeamt verpflichtet, die Gewerbeberechtigung des betroffenen Unternehmens zu widerrufen.
Der Anwalt untersucht Ihren Fall, analysiert die Umstände, das Handeln und die Rechtfertigung der Arbeitsaufsichtsbehörde und hilft Ihnen, Argumente und Wege zu finden, um die negativen Folgen des Bescheids zu beseitigen oder zumindest zu verzögern.