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Baurecht

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen von der Vertretung der Klienten in Bauverfahren vor den Baubehörden in kleineren Fällen bis hin zu großen Projekten, die von den FIDIC-Regeln verwaltet werden.

Innerhalb dieser Expertise haben wir Klienten erfolgreich vertreten:

  • bei der Umsetzung und Fertigstellung der Infrastrukturprojekte von gesamtstaatlicher Bedeutung, einschließlich Verhandlungen mit Auftraggebern und Bauaufsicht;
  • bei der Einreichung von Einsprüchen im Bauverfahren (Einspruch gegen Entscheidungen über zusätzliche Baugenehmigungen, über Änderung des Baus vor Fertigstellung);
  • bei der Einreichung von Einsprüchen in Wasserverfahren (Einsprüche gegen Entscheidungen über Genehmigungen für den Wasserbau, für die besondere Verwendung von Wasser).

Bauverträge haben ihre Besonderheiten. Relevante Praxis in verschiedenen Projekten ist für ihre Vorbereitung oder Änderungsanträge unbedingt erforderlich. Unsere Arbeit umfasst seit mehreren Jahren:

  • Bauverträge, Werkverträge, Subunternehmerverträge; Wir bereiten die Verträge vor, bringen Änderungsanträge und helfen unseren Klienten bei Verhandlungen mit Gegenparteien.
  • Vertretung der Auftragnehmer bei großen Bauprojekten sowohl gegenüber Auftraggebern als auch gegenüber Subunternehmern, einschließlich außergerichtlicher Vergleiche;
  • rechtliche Beurteilung unterschiedlicher mit dem Aufbau zusammenhängender Fragen;
  • FIDIC-Bedingungen und ihre Anwendung in der Praxis, Spezifikation von Ansprüchen, Lösung von Rechtsfragen (unvorhersehbare physische Bedingungen, zusätzliche Arbeit, Bankgarantien, Änderungen, Verlängerung der Bauzeit, Kosten, Übergabe der Arbeit usw.).

Často kladené otázky

Hierbei handelt es sich um standardisierte Vertragsmuster, die von der Internationalen Föderation   beratender Ingenieure (FIDIC) mit Sitz in Genf herausgegeben wurden. Es handelt sich um eine Reihe von Standardbestimmungen, -regeln und -verfahren, die bei der Durchführung verschiedener Arten von Bauprojekten angewendet und aus öffentlichen Quellen und in der Privatsphäre finanziert werden.

Ja, gemäß § 70 des Baugesetzes ist die Baugenehmigung einschließlich ihrer Verlängerung auch für den neuen Grundeigentümer (Rechtsnachfolger) bindend. Der Baugenehmigungspreis wird wahrscheinlich in den Gesamtkaufpreis der Immobilie eingehen. Eine andere Situation wäre es, wenn Sie als Bauherr auf einem Grundstück bauen möchten, dessen Eigentümer Sie nicht sind.